Bei TOP SELECT Aufträgen hingegen übernimmt RES die Mitverantwortung auf eine erfolgreiche Endbesetzung, die mit Abschluss eines Dienstvertrages endet. Die Adminpauschale wird unmittelbar nach Auftragserteilung fällig, die 1. Acontozahlung nach Vorlagen der Topkandidatendossiers. Das letztfällige Erfolgshonorar kommt nach Abschluss des Dienstvertrages bzw. nach Übereinkunft über den Dienstbeginn zustande.
Dem Erfolgshonorar wird das Jahresbruttoeinkommen zugrunde gelegt bestehend aus dem All In bzw. Grundgehalt plus eventuellen Überstundenpauschale zuzüglich der gesetzlichen Sonderzahlungen und geldwerten Sachbezüge. Sollte das Gehalt gestaffelt sein, kommt der letztendlich vereinbarte Bruttobetrag zum Ansatz .SEG Zulagen, variable Prämien, Diäten, etc. bleiben außer Ansatz.
Pool Direktvermittlungen enden mit der Übereinkunft in Form eines Dienstvertrag, wobei eine Mühewaltungspauschale in der Höhe von € 950 für Recherche und Screening fällig wird. Bei Besetzungserfolg wird das Erfolgshonorar in der lt. Angebot vereinbarten HÖhe verrechnet, das nach der gesetzlichen Probezeit von einem Monat zu bezahlen ist.
Research/Head Hunting Aufträge erledigt RES mit in- & ausländischen Partneragenturen. Diese Dienstleistung reicht von der Abklärung vorgegebener Kandidaten bis hin zu einem gesamten Branchen- und Positionsresearch. RES tritt als Generalfirma zum Klienten & Bewerber auf. Die Honorargliederung umfasst eine Researchpauschale und ein Erfolgshonorar idH. 15 - 20%.
ACHTUNG! Die Garantie erlischt, falls eine Restrukturierung dieser Position erfolgt oder eine Gehaltsschmälerung , Freisetzung bzw. eine Versetzung und Schlechterstellung stattfindet.
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