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Allgemeine Geschäfstbedingungen

  1. Alle veranschlagten RES Honorare verstehen sich netto excl. Mwst.
    Inserataufwendungen werden über unseren Partner IVENTA separat angeboten und in Rechnung gestellt.
  2. Reise- sowie Nächtigungsspesen von Beratern außerhalb unserer Standorte werden nach Vereinbarung weiterverrechnet. Es gelten die jeweils gültigen Sätze für Bundesbedienstete (KM Geld von € 0,36 .--/KM und Tagessatz von € 40 .--).
    Auch Raummieten und Gerätebeistellungen sind vom Auftraggeber zur Gänze zu übernehmen.
  3. Bewerberspesen - d.s. Reiseaufwendungen - für das Erstkontaktgespräch trägt der Bewerber.
    Die Einladung als Endkandidat ist mit einer eventuellen Refundierung aller Reisekosten verbunden, die wir an den Auftraggeber weiterverrechnen.
  4. Die Fälligkeit von Fakturen beträgt 10 Tage ab Rechnungsdatum. Alle Fakturen sind netto ohne Abzug innerhalb dieses Zeitraumes an das angegebene Bankkonto zu überweisen.
    Bei Zahlungsverzug verrechnen wir 6% Verzugszinsen und € 5. -- Mahnspesen ab Fälligkeitsdatum.
  5. Bei COMPACT SELECT Aufträgen gilt ein Pauschalhonorar lt. der vom Auftraggeber unterfertigten Auftragsbestätigung als vereinbart. Der Auftrag endet mit der Dossierübermittlung inkl. der Terminvereinbarung mit den Endkandidaten. RES übernimmt keine Garantien auf tatsächliche Besetzung bzw. auf Abschluss eines Dienstvertrages, da dies alleine dem Auftraggeber obliegt.

    Bei TOP SELECT Aufträgen hingegen übernimmt RES die Mitverantwortung auf eine erfolgreiche Endbesetzung, die mit Abschluss eines Dienstvertrages endet. Die Mühewaltungspauschale wird unmittelbar nach Dossierübermittlung fällig, das zusätzliche Erfolgshonorar idHv. 10% nach Abschluss des Dienstvertrages bzw. nach Übereinkunft über den Dienstbeginn.
    Dem Erfolgshonorar wird das Jahresbruttoeinkommen zugrunde gelegt bestehend aus dem Grund-gehalt und einer eventuellen Überstundenpauschale zuzüglich der gesetzlichen Sonderzahlungen

    Pool Direktvermittlungen enden mit der Übereinkunft auf Dienstvertrag, wobei eine Mühewaltungspauschale in der Höhe von € 500 für Suche und Check Up fällig wird.
    Im Falle des Besetzungserfolges wird ein Erfolgshonorar von 10% des Jahresgehaltes verrechnet, das nach der gesetzlichen Probezeit von einem Monat zu bezahlen ist.

  6. Die RES Erfolgsgarantie verbrieft dem Auftraggeber bei TOP SELECT und POOL Aufträgen das Recht, dass RES im Falle einer vorzeitigen Eigenkündigung des von uns vermittelten Kandidaten oder fachlich begründeter Kündigung durch den Auftraggeber bis zu 6 Monaten nach Dienstbeginn eine kostenlose Ersatzbesetzung durchführen wird. Nur die Aufwendungen für das Inserat sind vom Auftraggeber zu bezahlen.

    ACHTUNG ! Die Garantie erlischt, falls eine Restrukturierung dieser Position erfolgt, verbunden mit Gehaltsschmälerung oder Freisetzung bzw. eine Versetzung und Schlechterstellung.

  7. Im Falle von Trainingsveranstaltungen und Beratungsworkshops ist sowohl das Kontaktgespräch als auch der erste Tag der Vorerhebung zwecks Auftragsspezifizierung eine kostenlose Leistung der Fa. RES bzgl. der Abrechnung gelten oben angeführte Punkte.
  8. Als Stornoregelung kommen die Partner überein, daß bei einer ersatzlosen Totalabsage zwei Tage vor Durchführung eines Auftrages 50% der Seminargebühr zur Verrechnung kommt.
    Dasselbe gilt für eine Stornierung eines Rekrutierungsauftrages, falls die Kandidaten schon zum Interviewtermin ausgewählt worden sind.
  9. Alle beigestellten Lehrbehelfe und Broschüren stehen dem Auftraggeber zur uneingeschränkten Eigennutzung zur Verfügung, wobei zu beachten ist, daß ohne ausdrückliche Erlaubnis von RES keine Inhalte kopiert oder einer weiteren kommerziellen Verwertung zugeführt werden dürfen, da es sich um geistiges Eigentum der Fa. RES handelt.
  10. Als Gerichtsstand wird das Bezirksgericht Steyr vereinbart. Sämtliche Vereinbarungen unterliegen dem österreichischen Recht.
  11. Alle Änderungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Form.
    Sollte nichts anderes schriftlich vereinbart worden sein zwischen den Vertragspartnern gelten die Bedingungen der Fa. RES als bindend.
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